BSI veröffentlicht Mindeststandard zur Nutzung externer Cloud-Dienste

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat einen neuen Mindeststandard nach §8 BSI-Gesetz (BSIG) zur Nutzung externer Cloud-Dienste veröffentlicht. Der Mindeststandard betrachtet neben der vorgelagerten Datenkategorisierung und Risikoanalyse den gesamten Lebenszyklus einer Cloud-Nutzung von der Beschaffungs- über die Einsatz- bis hin zur Beendigungsphase und stellt für jede dieser Phasen Sicherheitsanforderungen auf. Dabei wird ein Schwerpunkt insbesondere auf die Verknüpfung mit den Basisanforderungen des bereits veröffentlichten Anforderungskatalogs Cloud Computing des BSI (C5) gesetzt.

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