EuroCloud: Nur noch ein Jahr bis zur DSGVO – neue Herausforderungen für Cloud Provider

In einem Jahr, ab dem 25. Mai 2018, gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten in Cloud-Infrastrukturen neu. „Die rechtlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung in der Cloud ändern sich mit der neuen europäischen Verordnung“, sagt RA Jens Eckhardt, Vorstand Recht & Compliance EuroCloud Deutschland_eco e. V. „Cloud Provider sind jetzt – auch im Eigeninteresse – gehalten, die Verträge mit ihren Auftraggebern schnellstmöglich zu überprüfen und bis Mai 2018 gegebenenfalls anzupassen, um rechtswidrige Nutzungen zu vermeiden. Die DSGVO sieht keinen Bestandsschutz für Altverträge vor; das heißt auch Altverträge müssen den Vorgaben der DSGVO entsprechen.“

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