BITKOM: Widersprechende rechtliche Verpflichtungen in USA und EU stellen erhebliche Rechtsunsicherheit dar

“Für alle Unternehmen, die auf beiden Seiten des Atlantiks Daten verarbeiten, stellen die teils widersprechenden rechtlichen Verpflichtungen aus der amerikanischen und der europäischen Rechtsordnung eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar,” zu diesem Ergebnis kommt der IT-Branchenverband BITKOM in einer Stellungsnahme für die Computerwoche zum Thema “Datenschutz beim Cloud Computing”. Der BITKOM weiter: “Der Bitkom schlägt Gespräche zwischen Europa und den USA zur Klärung der Voraussetzungen für einen staatlichen Zugriff auf personenbezogene Daten auch jenseits des staatlichen Hoheitsgebiets vor.”

Ausgangspunkt für diese Stellungnahme war ein Beitrag der Computerwoche am letzten Freitag mit dem Titel “Ärger um den Patriots Act”. Dort meldet die Fachzeitung, dass viele US-Cloud-Provider darüber “sauer” seien, dass europäische Konkurrenten damit werben, ihre Angebote seien sicher vor dem Zugriff von US-Behörden. Daraus ergebe sich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil.

Der Patriot Act war im Oktober 2001 als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 von der damaligen Regierung unter US-Präsident George W. Bush auf den Weg gebracht worden. Er räumt den amerikanischen Ermittlungsbehörden weit reichende Befugnisse ein. Die Behörden können unter bestimmten Umständen im Zuge des Patriot Acts auch Daten auf ausländischen Servern einsehen. Das Gesetz wurde gerade erst im letzten Jahr von US-Präsident Barack Obama um weitere vier Jahre verlängert. Und deshalb gibt es derzeit für US-amerikanische Anbieter auch wenig HOffnung, dass sich an der Rechtslage etwas ändert. Die Computerwoche zitiert dazu auch zwei hohe amerikanische Regierungsbeamte.

Beitrag in der Computerwoche

Rechtssicherheit in der Cloud – Webinar-Reihe mit Fachanwälten zu den Themen Vertragsrecht und Datenschutz

Auch wenn das Thema Datenschutz als das juristische Thema Nr. 1 im Zusammenhang mit Cloud Computing betrachtet wird, gibt es weitere rechtliche Rahmenbedingungen und Vorgaben, zum Beispiel im Vertragsrecht, die beim Einsatz von Cloud Computing-Anwendungen berücksichtigt werden müssen. Einen Überblick über die derzeitige rechtliche Situation in Deutschland bietet die vom SaaS-Forum veranstaltete Webinar-Reihe “Rechtssicherheit in der Cloud”. Die erste Veranstaltung zum Thema Vertragsrecht findet am 28. Februar 2012 statt, die zweite Veranstaltung zum Thema “Datenschutz” am 15. März 2012. Weitere Informationen stehen auf der Veranstaltungswebseite zur Verfügung.


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