BSA-Studie zeigt Schwellenländer auch bei der Cloud-Piraterie vorn

Letzte Woche berichteten wir bereits über eine BSA-Studie zum Thema Cloud Computing, in der unter anderem gezeigt wurde, dass Schwellenländer wie Thailand, Malaysia oder Argentinien Deutschland bei der Cloud Nutzung bereits überholt haben. In einer weiteren Presseerklärung geht die BSA nun auf ein weiteres Thema ein, das noch weniger erfreulich ist: Cloud Computing ist kein Allheilmittel gegen illegale Softwarenutzung.” Der Verband widerspricht damit klar Aussagen wie zum Beispiel denen des Autodesk-Chefs Carl Bass, der im Cloud Computing Modell eine Möglichkeit zum Schutz vor Softwarepiraterie sieht (vgl. Beitrag im SaaS-Forum).

Die Business Software Alliance (BSA) unterscheidet dabei vier verschiedene Modelle der “Cloud-Piraterie”: die professionelle und die private “Dunkle Wolke” gewerblich angebotener Cloud Services ohne Lizenz, die “Graue Wolke” eines Unternehmens, die mehr Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird als lizenzgerecht wäre, sowie die Weitergabe von Zugangsdaten kostenpflichtiger Angebote. Für diese letzte Form liegen erste quantitative Ergebnisse vor: 42 Prozent aller geschäftlichen Kunden von bezahlpflichtigen Cloud-Diensten geben an, ihre Zugangsdaten weiterzugeben – möglicherweise vertragswidrig. Wie auch bei der herkömmlichen Software-Piraterie liegen die Schwellenländer mit 45 Prozent im Vergleich zu 30 Prozent in etablierten Märkten vorn. Die BSA fordert deswegen eine Modernisierung der Gesetze zum geistigen Eigentum, damit der Urheberrechtsschutz eindeutig gewährt ist und Missbrauch und Verstöße dieser Rechte in der Cloud geahndet werden können.

Obwohl ein so hoher Prozentsatz von Anwendern kostenpflichtiger Dienste seine Zugangsdaten weitergibt, finden 56 Prozent der Befragten einer Studie von IPSOS und der BSA unter 15.000 Computernutzern diese Praxis dennoch moralisch bedenklich. In vielen Fällen verstößt diese Praxis gegen die Nutzungsvereinbarungen und wäre damit ein Lizenzverstoß.

Robert Holleyman, BSA President und CEO: “Die Weitergabe der Zugangsdaten zu öffentlichen Clouds ist eher ein geringes Problem verglichen mit der Piraterie in einer privaten “Dunklen Cloud” basierend auf unlizenzierter Software. Das liegt darin begründet, dass private Clouds nichts anderes sind als eine effektive Architektur zur Bereitstellung klassischer IT-Anwendungen. Diese werden im Allgemeinen pro Arbeitsplatz oder Nutzer lizenziert, egal ob sie für jeden einzelnen Anwender lokal installiert sind, über klassische Netzwerke bereitgestellt werden oder durch eine Cloud.

Über mehrere Jahrzehnte war die am weitesten verbreitete Art der Piraterie, dass ein Unternehmen eine Lizenz für die Installation eines Programmes auf einem einzelnen Rechner erworben hat und dieses Programm dann jedoch illegal auf zehn, hunderten oder tausenden Arbeitsplätzen installierte. Heute kann das Unternehmen die Software in einer privaten Cloud-Umgebung seinen Anwendern zentral zur Verfügung stellen, anstatt sie auf ihren jeweiligen Festplatten zu installieren. Im Endeffekt ist das Ergebnis aber das gleiche: Die Firma zahlt für weniger Lizenzen, als sie eigentlich müsste. Es ist entscheidend,dass wir das Urheberrecht in beiden Fällen durchsetzen.”

Holleyman erläutert und kommentiert die Ergebnisse der Studie ausführlich in einem Blogpost auf www.bsa.org/techpost.



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