So kommentiert Bitkom-Präsident Achim Berg die gemeinsame Erklärung der EU-Mitgliedstaaten zu Cloud Computing. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hatten am 15. Oktober 2020 eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, wie Cloud-Technologien für die Wirtschaft und die öffentliche Hand in der EU künftig besser gefördert werden sollen. Ziel soll unter anderem sein, Datensouveränität zu stärken und einheitliche Regeln und Standards innerhalb der EU für die Nutzung von Cloud-Technologien zu entwickeln. Mit ihrer gemeinsamen Erklärung beauftragen die Mitgliedsstaaten die EU-Kommission, Cloud-Strategien innerhalb der EU zu vereinheitlichen.
Dazu erklärt der Bitkom-Präsident: “Wir begrüßen diesen Vorstoß ausdrücklich. Die Initiative der EU-Länder ist ein Durchbruch für eine gemeinsame europäische Cloud-Politik. Wir unterstützen dabei das Anliegen, ein Regelbuch für die Cloud zu erarbeiten. Dieses Regelbuch muss auf Basis passender und sachgerechter bestehender technischer Standards und Normen entwickelt werden. Dies kann die Rechtssicherheit für Anbieter und Anwender erhöhen und so die Verbreitung von Cloud-Anwendungen vorantreiben. Letztlich reichen gemeinsame Erklärungen aber nicht aus. Für eine europäische Cloud- und Dateninfrastruktur spielt die deutsch-französische Organisation GAIA-X eine entscheidende Rolle. Es ist daher richtig, dass die EU-Staaten GAIA-X als ihr gemeinsames Fundament für die künftigen europäischen Datenräume und ein europäisches Cloud-Ökosystem nutzen wollen. Jetzt muss GAIA-X möglichst schnell mit echtem Mehrwert für Anwender an den Markt gebracht werden.”
Laut einer repräsentativen Umfrage von Bitkom Research nutzten im Jahr 2019 drei von vier Unternehmen aus Deutschland (76 Prozent) Rechenleistungen aus der Cloud. Die Konformität mit der Datenschutz-Grundverordnung ist dabei am wichtigsten, fast alle Nutzer (96 Prozent) geben dies an. Für 88 Prozent ist eine transparente Sicherheitsarchitektur eine Grundvoraussetzung, mehr als drei Viertel (77 Prozent) wollen Cloud-Daten verschlüsseln können. Auch der Datenspeicherort ist entscheidend. Für zwei Drittel (65 Prozent) muss das Rechenzentrum eines Cloud-Anbieters im Rechtsgebiet der EU stehen.
Cloud Computing Marktbarometer Deutschland 2020: Rechenzentrumsstandort Deutschland von zentraler Bedeutung
Unterstrichen werden die Ergebnisse der Bitkom-Umfrage durch die Ergebnisse der aktuellen Ausgabe des Cloud Computing Marktbarometers Deutschland, die im Juli 2020 veröffentlicht wurden. Dort gaben 52 Prozent der befragten Cloud Computing-Anbieter an, dass der Rechenzentrumsstandort Deutschland ein zentrales Vertriebsargument bei der Vermarktung ihrer Cloud Services ist. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieser Wert fast verdoppelt (2019: 28 %). Weitere 44 Prozent der Umfrageteilnehmer bewerten den Rechenzentrumsstandort Deutschland als Vertriebsargument als “wichtig”.