Nach dem EuGH-Safe Harbor Urteil: EU und USA handeln Grundsatzdeal zu Datenaustausch aus

Wie die dpa bereits gestern abend meldete, haben sich die EU und die USA “nach zähen Verhandlungen auf neue Regeln für den Datenaustausch geeinigt”. “Dieser neue Rahmen für die transatlantischen Datenflüsse schützt die Grundrechte der Europäer und gewährleistet Rechtssicherheit für Unternehmen”, zitiert die dpa EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Der Grünen- Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht nannte die Vereinbarung mit dem sperrigen Namen “EU-US-Privacy Shield” hingegen einen “Ausverkauf des EU-Grundrechts auf Datenschutz”.

Die Neuverhandlungen notwendig gemacht hatte das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Oktober 2015, das das bisher geltende “Safe Harbor”-Abkommen für ungültig erklärt hatte. Ausgelöst hatte das Urteil ein Rechtstreit eines Facebook-Nutzers mit dem Betreiber der Social Media Plattform. Die Folgen des Urteils reichen aber viel weiter und betreffen alle die Unternehmen, die Daten in Rechenzentren in den USA auslagern. Dies gilt natürlich auch für Cloud Computing-Angebote amerikanischer Cloud Service Provider.

Das neue Übereinkommen sieht vor, dass das US-Handelsministerium Firmen, die Daten aus Europa verarbeiten, überwacht. Wer sich nicht an Standards hält, dem drohen Sanktionen. Wer seine Datenschutz-Rechte im Namen der nationalen Sicherheit der USA verletzt sieht, könne sich an einen Ombudsmann wenden, der unabhängig von den US-Geheimdiensten sein soll, hieß es. Dies soll US-Außenminister John Kerry zusichern.

Unabhängig von der inhaltlichen Diskussion müssen die politischen Vereinbarungen nun aber erst noch umgesetzt werden, zudem muss die EU-Kommission förmlich feststellen, dass damit der Datenschutz in den USA gesichert ist. Dies dürfte der EU-Behörde zufolge einige Wochen dauern. Das Verhandlungsergebnis muss zudem von Vertretern der EU-Staaten bestätigt werden, auch das Europaparlament hat Prüfrechte.

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