Peter Schaar: Der Datenschutz darf nicht in der Cloud verschwinden

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar stellt in seinem eigenen Blog klare Forderungen zum Thema Datenschutz und Cloud Computing. “Für das CC wird mit möglichen Kosteneinsparungen und größerer Flexibilität geworben”, erklärt Schaar in seinem Beitrag. “Dabei wird oft die Kehrseite ausgeblendet, dass nämlich ein verlässlicher Schutz der personenbezogenen Daten in der „Wolke“ nur sehr schwierig zu gewährleisten ist.”

Die Hauptproblematik sieht Peter Schaar in der Tatsache, dass “je nach Verfügbarkeit und Bedarf” Ressourcen auf der ganzen Welt für ein Cloud Computing-Angebot herangezogen werden und damit die rechtlichen Vorgaben gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und Europäischer Datenschutznovelle ins Leere laufen.

Seine Forderung: “Es wäre nicht hinnehmbar, wenn personenbezogene Daten frei zwischen den Kontinenten flottieren und der Datenschutz dabei in einer Wolke verschwindet. Unternehmen und Wirtschaftsverbände, die für das Cloud Computing mit den Versprechen der Kostenersparnis und Flexibilität werben, müssen annehmbare Lösungen für die damit verbundenen Datenschutzfragen formulieren.”

Kompletter Beitrag von Peter Schaar.

Initiative Cloud Services Made in Germany – Rechtssicherheit für Kunden von Cloud Services

Dem Thema Rechtssicherheit widmet sich auch die von der AppSphere AG mit Unterstützung des Cloud Computing Report ins Leben gerufene Initiative Cloud Services Made in Germany. Im Rahmen der Initiative präsentieren sich Anbieter von Cloud Services, die mit ihren Lösungen klaren Kriterien in Bezug auf Sitz des Unternehmens und Geltungsbereich deutscher Gesetze erfüllen. Weitere Informationen zur Initiative Cloud Services Made in Germany sind im Internet unter www.cloud-services-made-in-germany.de verfügbar.


Zurück zur Startseite…

Schreibe einen Kommentar

*