Interviewgast in der heutigen Folge ist Rechtsanwalt Lukas Bootz von der Kanzlei RESMEDIA in Mainz.
Anlass für das Gespräch ist sein Webinar mit dem Titel “Datentransfer in die USA und Privacy Shield”, das er Ende Mai 2021 hielt.
Das EuGH Privacy Shield Urteil
Das EuGH Privacy Shield Urteil, mit dem der Europäische Gerichtshof den Privacy Shield, der bis dahin den Datentransfer zwischen der EU und den USA für ungültig erklärte, fiel am 6. Juli 2020, also ziemlich genau vor einem Jahr. Zu Beginn des Gesprächs vermittelt Herr Bootz nochmals einen kurzen Überblick, was sich seit dem Urteil auf politischer und juristischer Ebene getan hat.
Datenübertragung in Drittstaaten: Rechtliche Voraussetzungen
Danach schildert Herr Bootz, soweit dies in der Kürze eines Interviews möglich ist, die rechtlichen Voraussetzungen, die generell für die Datenübertragung in Drittstaaten gelten.
Standardvertragsklauseln aus juristischer Sicht
Ein Begriff, der im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtslage immer wieder fällt, sind die so genannten Standardvertragsklauseln oder kurz SCCs. Viele der großen Cloud Service Provider aus den USA berufen sich darauf. Ich bitte Herr Bootz um eine juristische Einschätzung zur Rechtskonformität dieser Verträge.
Einhalten der Vorschriften: Was kann ich tun?
Nun stellt sich für Unternehmen in Deutschland natürlich die Frage: Was kann, bzw. was muss ich konkret tun, um der aktuellen Rechtslage gerecht zu werden. Herr Bootz gibt einige Tipps.
Rechtskonformer Einsatz von Microsoft 365 überhaupt möglich?
Beim Einsatz der Microsoft Office Suite setzen immer mehr Unternehmen auch hier in Deutschland auf die Cloud-Variante Microsoft 365. Da stellt sich natürlich die Frage: Ist dies derzeit rechtskonform überhaupt möglich? Was meint der Fachanwalt?
Die Microsoft EU-Datengrenze
Nun hat Microsoft vor einigen Wochen die so genannte EU-Datengrenze angekündigt: Technische Vorkehrungen, die zukünftig sicherstellen sollen, dass die Daten deutscher bzw. europäischer Kunden ausschließlich in deutschen bzw. europäischen Microsoft-Rechenzentren gespeichert werden. Wir sprechen darüber, wie Herr Bootz diese Initiative aus juristischer Sicht bewertet und kommen dabei auch auf die Microsoft Cloud Deutschland zu sprechen.
Bußgelder in Millionenhöhe: Wir groß ist das Risiko?
Dann unterhalten wir uns noch über die Konsequenzen, die einem deutschem Unternehmen bzw. Unternehmer drohen, wenn es bzw. er unzulässig Daten in ein Drittland, z.B. die USA transferiert. In der Presse geistern häufig die “Horrorzahlen” der DSGVO-Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes des Unternehmens. Panikmache oder ernstzunehmende Gefahr? Der Jurist klärt auf.
Zum Abschluss gibt es dann wieder den obligatorischen gemeinsamen Blick in die Kristallkugel. Die IT-Industrieverbände fordern bereits seit dem Kippen des Privacy Shield endlich eine verlässliche politische Regelung. Der Datenschutzaktivist Max Schrems ging in einem Interview, über das wir hier im Podcast berichtet haben, davon aus, dass es noch mindestens zehn Jahre dauern wird, bis es eine solche Regelung gibt. Auf der anderen Seite “rasseln” die Aufsichtsbehörden mit dem Säbel und kündigen verdachtsunabhängige Kontrollen an. Keine sehr schöne Situation für deutsche Unternehmen. Welche Prognose fällt Herr Bootz für die zukünftige Entwicklung dieses Rechtsthemas?
Weitere Informationen
- Aufzeichnung des Webinars “Datentransfer in die USA und Privacy Shield”
- RESMEDIA Webseite
- RMPRIVACY Webseite
- Im Interview angesprochenes Interview zur Microsoft Cloud Deutschland (1)
- Im Interview angesprochenes Interview zur Microsoft Cloud Deutschland (2)
- Cloud Computing Report Podcast Folge 114 zur Microsoft EU-Datengrenze
- Cloud Computing Report Podcast Folge 110 zu verdachtsunabhängigen Kontrollen deutscher Datenschutzbehörden
Cloud Computing Report Podcast: Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Sie möchten regelmäßig über neue Folgen im Cloud Computing Report-Podcast informiert werden, dann abonnieren Sie am besten Cloud Computing Report Podcast bei Apple Podcasts, Spotify oder Google Podcasts.
Literaturtipp: Cloud Computing in Deutschland – vom ASP-Hype bis heute
Und zum Abschluss wieder der Hinweis auf das Buch “Cloud Computing in Deutschland – vom ASP-Hype bis heute“. Das Fachbuch von Cloud Computing Report-Herausgeber Werner Grohmann ist als Hardcover, Paperback oder als E-Book erhältlich.
2 Gedanken zu „Folge 119: Interview mit Rechtsanwalt Lukas Bootz, RESMEDIA“
Kommentare sind geschlossen.