Folge 122: Interview mit Rechtsanwalt Lukas Bootz, RESMEDIA, zur Neufassung der Standardvertragsklauseln

Gesprächspartner in dieser Folge ist erneut Rechtsanwalt Lukas Bootz von der Kanzlei RESMEDIA.

lukas bootz resmediaAnlass für unser heutiges Gespräch ist das Thema Standardvertragsklauseln und dabei konkret die Annahme und Veröffentlichung einer neuen Fassung dieser Standardvertragsklauseln durch die EU-Kommission Anfang Juni 2021.

Standardvertragsklauseln und Cloud Computing

Zum Einstieg vermittelt Herr Bootz nochmals einen kurzen Überblick, was Standardvertragsklauseln eigentlich sind und welche Rolle sie – insbesondere im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloud Services internationaler Anbieter – spielen.

Neue Fassung der Standardvertragsklauseln: Was ist neu?

Danach kommen wir auf die Neufassung der Standardvertragsklauseln zu sprechen, die die EU-Kommission am 4. Juni 2021 veröffentlichte. Die offizielle Ankündigung finden Sie in den Shownotes.

Aus alt mach neu?

Danach erklärt Herr Bootz, was Unternehmen tun müssen, die mit einem Cloud Service Provider noch einen Vertrag geschlossen haben, der die alten Standardvertragsklauseln enthält.

Standardvertragsklauseln und Schrems II-Urteil

Nun gab es ja schon bei den alten Standardvertragsklauseln eine hitzige Diskussion, ob diese im Zusammenhang mit dem Datentransfer in die USA überhaupt Anwendung finden. Auslöser für diese Diskussion war u.a. das EuGH Privacy Shield-Urteil aus dem Jahr 2020 (Schrems II). Ich bitte Herrn Bootz, nochmals auf die Details einzugehen und frage ihn, ob diese Diskussion mit der Neufassung der Standardvertragsklauseln nun beendet ist.

Neue Regeln “realitätsfern”?

Anwaltskollegen von Herrn Bootz bezeichnen die neuen Regeln zum Teil als realitätsfern. Da stellt sich natürlich die Frage, ob Herr Bootz die Einschätzung seiner Kollegen teilt.

Aussicht auf eine politische Einigung (?)

Am besten wäre es natürlich, wenn EU und die USA – dort sind nun mal die größten Cloud Services Provider beheimatet – sich auf eine Vereinbarung einigen könnten, die das Thema für alle – Anbieter wie Anwender – ein für alle Mal rechtsverbindlich regelt. Wir unterhalten uns darüber, wie wahrscheinlich so eine Einigung auf politischer Ebene ist und wo die Hürden und Hindernisse liegen.

Keine Schrems III-Entscheidung

Auch auf EU-Seite scheint derzeit wenig Interesse zu bestehen, eine Einigung in die Wege zu leiten. So erteilte der zuständige EU-Justizkommissar Vorstößen der derzeitigen US-Regierung für eine schnelle Vereinbarung eines neuen Datenschutzabkommens bereits eine Absage. Er erklärte, man könne kurz- oder mittelfristig damit nicht rechnen – man wolle keine “Schrems III”-Entscheidung. Wie soll man das verstehen? Herr Bootz weiß eine Antwort.

Zum Abschluss gibt es dann wieder den obligatorischen gemeinsamen Blick in die Kristallkugel. Ich bitte Herrn Bootz um sein abschließendes Urteil zu den neuen Standardvertragsklauseln: Schritt in die richtige Richtung oder wieder nur viel Papier mit wenig rechtlicher Verbindlichkeit?

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Und zum Abschluss wieder der Hinweis auf das Buch “Cloud Computing in Deutschland – vom ASP-Hype bis heute“. Das Fachbuch von Cloud Computing Report-Herausgeber Werner Grohmann ist als Hardcover, Paperback oder als E-Book erhältlich.

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