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Zu Gast in Folge 143 ist erneut Rechtsanwalt Lukas Bootz von der Kanzlei RESMEDIA. Anlass für unser heutiges Gespräch ist der Ablauf der Umsetzungsfrist für die Neufassung der Standardvertragsklauseln aus dem letzten Jahr und was dies in der Praxis für Unternehmen bedeutet, die Cloud Services nicht-europäischer Cloud Service Provider nutzen. Darüber hinaus unterhalten wir uns über den Nachfolger zum EU-US-Privacy Shield, das Trans-Atlantic Data Privacy Framework.
Bereits im letzten Jahr hatten wir uns über die Neufassung der Standardvertragsklauseln unterhalten. Diese sind erforderlich, wenn ich als Cloud Computing-Anwender mit einem Cloud Service Provider, der nicht in der Europäischen Union (EU) ansässig ist – z.B. einem der großen Hyperscaler – zusammenarbeiten möchte. Herr Bootz vermittelt zum Einstieg nochmals einen kurzen juristischen Überblick zum Thema Standardvertragsklauseln.
Umsetzungsfrist für Standardvertragsklauseln endet
Zum Jahresende 2022 läuft die Umsetzungsfrist für die im letzten Jahr vorgestellten “neuen” Standardvertragsklauseln ab. Herr Bootz erläutert, was dies in der Praxis bedeutet.
Viele Unternehmen mit Umsetzung überfordert
Kollegen von Herrn Bootz behaupten, dass viele Unternehmen mit der Umsetzung der Standardvertragsklauseln überfordert seien, insbesondere mit der Implementierung der dabei erforderlichen zusätzlichen technischen Maßnahmen. Da stellt sich natürlich die Frage: Was ist denn da so kompliziert?
Klageflut droht
Fast schon bedrohlich klingt in diesem Zusammenhang die Nachricht, dass Fachanwälte mit einer regelrechten Klageflut rechnen und der Europäische Gerichtshof bereits die Voraussetzungen für Sammelklagen prüft. Herr Boot erklärt, was er von dieser “Drohung” hält.
Trans-Atlantic Data Privacy Framework
So lautet der wohlklingende Namen der Nachfolgeregelung für den EU-US-Privacy Shield, den US-Präsident Joe Biden vor kurzem mit einer “executive order” auf den Weg gebracht hat. Die Ankündigung klingt schon einmal vielversprechend, doch was bedeutet eigentlich “auf den Weg gebracht”. Herr Bootz vermittelt einen Überblick, was derzeit vom Privacy Shield-Nachfolger bekannt ist und wie es nun weitergeht.
“Etikettenschwindel” und Geheimdienstüberwachung
Kaum war die Meldung über die Neuregelung zum Datentransfer in die USA raus, hagelte es bereits Kritik von Seiten europäischer Datenschützer, allen voran Max Schrems. Kritisiert wurde insbesondere, dass die bisherige Beschwerdestelle einfach in “Gericht” umbenannt wurde, um den DSGVO-Anspruch eines gerichtlichen Rechtsbehelfs zu erfüllen. Auf der anderen Seite bleibt natürlich die Überwachung durch US-Regierungsstellen auch von der neuen Vereinbarung unberührt. Herr Bootz hat sich das Trans-Atlantic Data Privacy Framework auch bereits etwas genauer angesehen und nimmt zu den genannten Kritikpunkten Stellung.
Zum Abschluss wagen wir dann wieder den obligatorischen Blick in die Kristallkugel. Das ganze Hickhack um rechtliches Vertragswerk und zwischenstaatliche Vereinbarungen zum Thema Datenschutz scheint den großen Hyperscalern – anders als vor einiger Zeit noch prognostiziert – überhaupt nichts anzuhaben. Wir hatten erst vor kurzem eine Episode über den Gang deutscher Banken und Versicherungen in die Public Cloud und deren Zusammenarbeit mit den großen Hyperscaler. Die großen deutschen Autobauer Mercedes und BMW haben erst kürzlich angekündigt, ihre Zusammenarbeit mit den großen US-Cloud-Anbietern weiter zu intensivieren. Ist die ganze Diskussion um Datenschutz und Einhalten der DSGVO-Vorgaben also nur ein politisches und juristisches “Schattenboxen”? Herr Bootz hat dazu seine ganz eigene Meinung
Weitere Informationen
- Webseite der Anwaltskanzlei RESMEDIA
- Webseite des RES-MEDIA Spin-Offs RM Privacy
- Im Interview angesprochene Podcast-Folge zur Migration von Banken und Versicherungen in die Public Cloud
- Stellungnahme der Max Schrems-Organisation noyb zum Trans-Atlantic Data Privacy Framework
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Literaturtipp: Cloud Computing in Deutschland – vom ASP-Hype bis heute
Und zum Abschluss wieder der Hinweis auf das Buch “Cloud Computing in Deutschland – vom ASP-Hype bis heute“. Das Fachbuch von Cloud Computing Report-Herausgeber Werner Grohmann ist als Hardcover, Paperback oder als E-Book erhältlich.
1 Gedanke zu „Folge 143: Interview mit Rechtsanwalt Lukas Bootz, RESMEDIA“
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