SAP-Deutschlandchef im FTD-Interview: Zweifel an rein deutscher Datenwolke

SAP-Deutschlandchef Michael Kleinemeier sieht keine Vorteile in einem nationalen Cloud-Angebot. Das zumindest erklärte der Manager in einem Gespräch mit der FTD. Der Standort Deutschland könne zwar ein Verkaufargument für Cloud Services sein, “aber ich kann nicht sagen, eine Cloud hier in Walldorf von SAP ist besser als, sagen wir, eine SAP-Cloud 60 Kilometer weiter in Straßburg. Das ist schwer zu argumentieren”, erklärte Kleinemeier im Gespräch mit der FTD.

Deutlich gegen die Haltung des SAP-Managers sprechen die Ergebnisse einer aktuellen Befragung von TNS Infratest im Auftrag der Deutschen Telekom, die im Beitrag erwähnt wird. Dort gaben 78 Prozent der befragten Unternehmen an, für sie sei es äußerst oder sehr wichtig, dass die Datenverarbeitung für ihr Unternehmen im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts erfolgt.

Und dieses deutsche Datenschutzrecht gilt zwar in Walldorf, aber eben nicht im 60 Kilometer entfernt liegenden Straßburg.

Auch unter Juristen wird nachwievor diskutiert, wie die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegten Vorgaben auf den Einsatz von Cloud Computing-Lösungen angewendet werden müssen. Insbesondere die Rechtsbegriffe “personenbezogene Daten” und “Auftragsdatenverarbeitung” spielen hier eine zentrale Rolle.

Beitrag in der FTD

Webinar-Reihe: Rechtssicherheit in der Wolke

Dem Thema Rechtssicherheit beim Cloud Computing widmet sich eine Webinarreihe, die vom SaaS-Forum veranstaltet wird. In den ersten beiden Veranstaltungen vermitteln Fachjuristen einen Überblick über die Themen Vertragsrecht und Datenschutz. Weitere Informationen stehen unter www.rechtssicherheit-in-der-cloud.de zur Verfügung.


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