Vor ziemlich genau einem Jahr sorgte die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung für großes Aufsehen und Medienecho. Im Urteil vom 14. Mai 2019 hatte der EuGH die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.