Das Mitte Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgt seit seiner Bekanntgabe für kontroverse Diskussionen. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Während hier in Deutschland von Arbeitnehmerseite bzw. Gewerkschaften wartungsgemäß positiv auf das Urteil reagiert wurde, sehen die deutschen Arbeitgeber die Sache naturgemäß etwas anders.