Der Brexit stellt deutsche Unternehmen auch beim Datenschutz vor Herausforderungen. Denn egal ob „Deal or no deal“: In beiden Fällen wird Großbritannien ab dem 30. März 2019 oder auch später zum Drittland im Sinne der DSGVO. Das zwingt Unternehmen dazu, ihre grenzüberschreitende Verarbeitung personenbezogener Daten zu prüfen, worauf jetzt der eco Verband hinweist. Die Empfehlung gilt auch für alle, die heute in irgendeiner Form Cloud-Dienste nutzen – vom E-Mail-Dienst über Online-Speicher bis hin zum Bezug von Dienstleistungen aus dem Ausland. EuroCloud Deutschland_eco e. V hat dazu einen kurzen Leitfaden erstellt, der kostenlos heruntergeladen werden kann.