provantis zum EuGH Privacy Shield Urteil: Keine Gnadenfrist durch EU-Datenschützer

Am 16 Juli 2020 war es soweit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das bisher für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA geltende Abkommen, den so genannten EU-US Privacy Shield, für ungültig. Begründung des EuGH: In den USA können die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die – auch in Europa – generierten User-Daten US-Behörden wie der NSA oder dem FBI zur Verfügung zu stellen. Das sei aber mit dem geltenden EU-Datenschutz, insbesondere im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nicht vereinbar. Der Rechtsschutz der europäischen Anwender könne nicht gewährleistet werden.

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