provantis zum EuGH Privacy Shield Urteil: Keine Gnadenfrist durch EU-Datenschützer

Am 16 Juli 2020 war es soweit: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte das bisher für den Datenverkehr zwischen Europa und den USA geltende Abkommen, den so genannten EU-US Privacy Shield, für ungültig. Begründung des EuGH: In den USA können die Unternehmen dazu verpflichtet werden, die – auch in Europa – generierten User-Daten US-Behörden wie der NSA oder dem FBI zur Verfügung zu stellen. Das sei aber mit dem geltenden EU-Datenschutz, insbesondere im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), nicht vereinbar. Der Rechtsschutz der europäischen Anwender könne nicht gewährleistet werden.

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EuroCloud: Datenschutz ohne EU-US Privacy Shield – so geht’s

Der Europäische Gerichtshof hat die EU-US Privacy Shield-Vereinbarung im Juli 2020 gekippt. Damit dürfen Cloud-Anbieter und andere Unternehmen personenbezogene Daten nicht mehr auf dieser Grundlage in die USA übertragen. Es gibt keine Übergangszeit. Daher sollten Cloud-Anbieter jetzt handeln und ihre Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DS-GVO sofort prüfen und gegebenenfalls korrigieren, rät Dr. Jens Eckhardt, Vorstand Recht & Compliance bei EuroCloud Deutschland_eco e. V. Wer das versäumt riskiere ein Bußgeld und Schadensersatzansprüche betroffener Personen.

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Folge 77: EuGH Privacy Shield-Urteil und GAIA-X – Interview mit Henrik Hasenkamp, gridscale

Hallo und herzlich willkommen zu Folge 77 im Cloud Computing Report Podcast. Das EuGH-Urteil, den EU-US Privacy Shield für ungültig zu erklären, schlägt weiter hohe Wellen. Erst vor kurzem sorgte die Ankündigung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) für Furore, dass es keine “Gnadenfrist” für die Umsetzung des EuGH-Urteils geben soll. Die Firma gridscale aus Köln gehörte zu den ersten deutschen Cloud Computing-Anbietern, die ein offizielles Statement zum EuGH-Urteil abgaben. Grund genug, gridscale Chef Henrik Hasenkamp – er war bereits einmal im Cloud Computing Report Podcast zu Gast – erneut zum Interview einzuladen.

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