4.0 – 1.0 – 6.0: Die Erfolgsformel für zeitgemäße und rechtskonforme Arbeitszeiterfassung

Das Mitte Mai 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gefällte Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgt seit seiner Bekanntgabe für kontroverse Diskussionen. Im Urteil vom 14. Mai 2019 fordert der EuGH die Mitgliedsstaaten auf, Regelungen zu erlassen, mit denen sie die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Während hier in Deutschland von Arbeitnehmerseite bzw. Gewerkschaften wartungsgemäß positiv auf das Urteil reagiert wurde, sehen die deutschen Arbeitgeber die Sache naturgemäß etwas anders.

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EuroCloud Deutschland: Schonfrist bei Safe Harbor vorbei – erste Bußgeldverfahren eingeleitet

Seit knapp fünf Monaten heißt es: Safe Harbor adé. Leider haben immer noch viele von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betroffene Unternehmen ihre Regelungen für den internationalen Datentransfer nicht an die neue Rechtslage angepasst. Die Schonfrist der Datenschutzaufsichtsbehörden ist aber nun endgültig vorbei: Erste Bußgeldverfahren wurden gegen mehrere Unternehmen in Hamburg eingeleitet – es drohen Bußgelder bis 300.000 Euro. Bis zur tragfähigen Umsetzung des Nachfolgeabkommens EU-US Privacy Shield sind EU-Standardverträge derzeit die beste datenschutzkonforme Alternative – allerdings gibt es auch hier Bedenken. EuroCloud Deutschland rät Unternehmen, spätestens jetzt zu handeln, um ernste Konsequenzen zu vermeiden und hat die wichtigsten Informationen für Cloud-Anbieter und -Kunden zusammengefasst.

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Nach dem EuGH-Safe Harbor Urteil: EU und USA handeln Grundsatzdeal zu Datenaustausch aus

Wie die dpa bereits gestern abend meldete, haben sich die EU und die USA “nach zähen Verhandlungen auf neue Regeln für den Datenaustausch geeinigt”. “Dieser neue Rahmen für die transatlantischen Datenflüsse schützt die Grundrechte der Europäer und gewährleistet Rechtssicherheit für Unternehmen”, zitiert die dpa EU-Justizkommissarin Vera Jourova. Der Grünen- Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht nannte die Vereinbarung mit dem sperrigen Namen “EU-US-Privacy Shield” hingegen einen “Ausverkauf des EU-Grundrechts auf Datenschutz”.

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