Seit knapp fünf Monaten heißt es: Safe Harbor adé. Leider haben immer noch viele von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betroffene Unternehmen ihre Regelungen für den internationalen Datentransfer nicht an die neue Rechtslage angepasst. Die Schonfrist der Datenschutzaufsichtsbehörden ist aber nun endgültig vorbei: Erste Bußgeldverfahren wurden gegen mehrere Unternehmen in Hamburg eingeleitet – es drohen Bußgelder bis 300.000 Euro. Bis zur tragfähigen Umsetzung des Nachfolgeabkommens EU-US Privacy Shield sind EU-Standardverträge derzeit die beste datenschutzkonforme Alternative – allerdings gibt es auch hier Bedenken. EuroCloud Deutschland rät Unternehmen, spätestens jetzt zu handeln, um ernste Konsequenzen zu vermeiden und hat die wichtigsten Informationen für Cloud-Anbieter und -Kunden zusammengefasst.