Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geht in einer Presseveröffentlichung auf die datenschutzrechtliche Problematik beim Cloud Computing ein und verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die speziell in Deutschland geltenden Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung personenbezogener Daten. Darüber hinaus gibt die Stelle Tipps und Hinweise für Anwender, wie sie Cloud Computing datenschutzkonform einsetzen können. Denn letztendlich sind sie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich.