Auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik wurden die Kriterien der Bundesverwaltung zur Nutzung von Cloud-Diensten der IT-Wirtschaft veröffentlicht. Diese hat der Rat der IT-Beauftragten der Ressorts (IT-Rat) – das zentrale Gremium für die ressort-übergreifende IT-Steuerung auf Bundesebene aktuell beschlossen.