Was ist das eigentlich: der “Stand der Technik”? Wer in Deutschland so genannte “Kritische Infrastrukturen” betreibt, ist nach dem IT-Sicherheitsgesetz und dem BSI-Gesetz dazu verpflichtet, IT-Systeme, -Prozesse und -Komponenten angemessen zu schützen. Unter “Kritischen Infrastrukturen” versteht man Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, deren Ausfall dramatische Folgen hätte. Wer als KRITIS-Betreiber gilt, ist wiederum in der KRITIS-Verordnung geregelt.