Tobias Gerlinger*): “Liefert unsere Schüler nicht dem Cloud Act aus!”

Der Bund stellt 500 Millionen Euro für den Heimunterricht während der Corona-Krise zur Verfügung. Bedürftige Schüler sollen einen Zuschuss für die Anschaffung von Endgeräten erhalten, zudem ist geplant, die Ausstattung der Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu fördern. Das ist eine äußert erfreuliche Nachricht, denn der Lehrbetrieb muss auch in Zeiten wie diesen so gut es irgendwie geht aufrechterhalten werden. Und: Die Corona-Krise könnte so die an vielen Stellen überfällige Digitalisierung des Lehrbetriebs beschleunigen. Beispielsweise ist es ein Unding, dass Lehrer Lehrinhalte über ihre privaten E-Mail- oder WhatsApp-Accounts an ihre Schüler schicken statt über eine gemeinsame Dateiaustauschplattform.

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Kommentar*): Der Cloud Act ist eine ganz reale Gefahr

Der US Cloud Act ist eine immense Bedrohung für unseren gesamteuropäischen Wirtschaftsraum. Auf seiner Grundlage können US-amerikanische Behörden von Cloud-Providern aus den USA die Herausgabe sämtlicher Daten einer Person oder eines Unternehmens verlangen. Das gilt selbst dann, wenn sie sich auf Servern befinden, die in Deutschland oder der EU stehen – DSGVO-Hoheitsgebiet hin oder her. Häufig wird hier der Begriff „regionale Datenhaltung“ verwendet, um deutsches Datenschutzrecht zu suggerieren – freilich ohne dabei das Durchgriffsrecht der US-Regierung zu benennen.

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