Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD): „Datenschutzkonformes Cloud Computing ist möglich“

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) geht in einer Presseveröffentlichung auf die datenschutzrechtliche Problematik beim Cloud Computing ein und verweist in diesem Zusammenhang nochmals auf die speziell in Deutschland geltenden Bestimmungen zur Auftragsdatenverarbeitung personenbezogener Daten. Darüber hinaus gibt die Stelle Tipps und Hinweise für Anwender, wie sie Cloud Computing datenschutzkonform einsetzen können. Denn letztendlich sind sie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verantwortlich.

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SAP-Deutschlandchef im FTD-Interview: Zweifel an rein deutscher Datenwolke

SAP-Deutschlandchef Michael Kleinemeier sieht keine Vorteile in einem nationalen Cloud-Angebot. Das zumindest erklärte der Manager in einem Gespräch mit der FTD. Der Standort Deutschland könne zwar ein Verkaufargument für Cloud Services sein, “aber ich kann nicht sagen, eine Cloud hier in Walldorf von SAP ist besser als, sagen wir, eine SAP-Cloud 60 Kilometer weiter in Straßburg. Das ist schwer zu argumentieren”, erklärte Kleinemeier im Gespräch mit der FTD.

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BITKOM: Widersprechende rechtliche Verpflichtungen in USA und EU stellen erhebliche Rechtsunsicherheit dar

“Für alle Unternehmen, die auf beiden Seiten des Atlantiks Daten verarbeiten, stellen die teils widersprechenden rechtlichen Verpflichtungen aus der amerikanischen und der europäischen Rechtsordnung eine erhebliche Rechtsunsicherheit dar,” zu diesem Ergebnis kommt der IT-Branchenverband BITKOM in einer Stellungsnahme für die Computerwoche zum Thema “Datenschutz beim Cloud Computing”. Der BITKOM weiter: “Der Bitkom schlägt Gespräche zwischen Europa und den USA zur Klärung der Voraussetzungen für einen staatlichen Zugriff auf personenbezogene Daten auch jenseits des staatlichen Hoheitsgebiets vor.”

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