TeamDrive für sichere Kommunikation im Lockdown

Mit dem erneuten Lockdown sind Firmen, Vereine, Schulen, Arbeits- und Freizeitgruppen wieder vor das Dilemma gestellt, wie sie trotz Kontaktbeschränkungen in Kontakt bleiben können. Im Unterschied zum ersten Lockdown stehen hierfür dieses Mal die US-Clouddienste nicht zur Verfügung, weil sie nach dem Kippen des transatlantischen Datenschutz­abkommens Mitte des Jahres nicht mehr der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprechen. Darauf weist die Hamburger TeamDrive GmbH hin, die seit 2005 einen rein deutschen Clouddienst betreibt, der nicht nur der DSGVO genügt, sondern auch den Anforderungen der Finanzbehörden gemäß den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). „Verstöße gegen die DSGVO und die GoBD stellen auch in der Pandemie schwerwiegende Rechtsverletzungen dar mit entsprechenden Risiken für Verantwortungsträger in Firmen, Vereinen, Schulen und anderen Organisationen“, warnt TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck davor, die seit Sommer veränderte Gesetzeslage zu vernachlässigen.

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