Personenbezogene Daten in der Cloud: Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder prüfen grenzüberschreitende Datenübermittlungen

In einer koordinierten schriftlichen Prüfungsaktion nehmen zehn deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden Übermittlungen personenbezogener Daten in das Nicht-EU-Ausland genauer unter die Lupe. Die Prüfung soll dabei auch der Sensibilisierung von Unternehmen für gerade die Verarbeitungsprozesse dienen, bei denen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermittelt werden – wie es bspw. bei Cloud Computing häufig der Fall ist.

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