Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird nicht nur den Privacy Shield kippen, sondern auch die sogenannten Standardvertragsklauseln (SCC). Diese Prognose wagt Detlef Schmuck, Geschäftsführer der Hamburger Sicherheitssoftwarefirma TeamDrive, nach den Anhörungen in der Sache „Schrems II“ vor dem Gerichtshof Anfang Juli 2019. Sowohl der Privacy Shield als auch die von der EU-Kommission genehmigten SCC stellen für Millionen europäische Unternehmen die Rechtsgrundlage dar, um personenbezogene Daten in die USA zu übermitteln.
“Deutsche Unternehmen aller Größenordnungen sind gut beraten, sich frühzeitig von US-amerikanischen Datendiensten zu lösen, bevor sie 2020 nach einem Schrems II-Urteil in Sachen Datenschutz im Regen stehen”, sieht der TeamDrive-Chef dringenden Handlungsbedarf auf Seiten der Wirtschaft.
Der österreichische Jurist Max Schrems hatte 2013 im Lichte der Snowden-Enthüllungen Klage eingereicht, die damit endete, dass der EuGH 2015 das bis dahin angewandte Safe Harbor-Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für null und nichtig erklärte.
Die von der EU geschaffene Anschlussregelung „Privacy Shield“ halten Schrems und viele weitere Juristen sowie mittlerweile auch das Europäische Parlament ebenfalls für nicht vereinbar mit dem EU-Grundrecht auf Privatsphäre.
Detlef Schmuck urteilt angesichts der jüngsten Anhörung: „Man muss schon sehr blauäugig sein, um der US-Regierung zu glauben, wenn sie bei der Anhörung vor dem EuGH versichert, dass sie strenge Standards für den Zugang zu personenbezogenen Daten einhält. Schließlich hatten selbst die Vertreter der EU-Kommission sichtlich Mühe, auf die Fragen der Richter zu antworten, ob die US-Geheimdienste Zugang zu Inhaltsdaten von EU-Nutzern hätten oder nicht. Der Europäische Datenschutzausschuss hat natürlich völlig recht mit der Feststellung, dass es der Aufsichtsbehörde obliegt zu beurteilen, ob die Daten durch Standardvertragsklauseln geschützt sind oder diese ausgesetzt werden müssen. Ebenso recht hat aber auch Facebook mit dem Hinweis, dass die Auswirkungen einer Ungültig-Erklärung von Standardvertragsklauseln immens wären und Auswirkungen auf die ganze EU hätten.“
Der TeamDrive-Chef befürchtet, dass vor allem Unternehmen in der Europäischen Union, die US-amerikanische Clouddienste in Anspruch nehmen, von einem für 2020 erwarteten EuGH-Urteil betroffen sein werden. Er sagt „Ich kann nur jedem deutschen Unternehmen raten, die vermutlich wenigen Monate bis zu einem Urteil zu nutzen, sich von US-Cloudservices zu lösen und zu einem deutschen Anbieter zu wechseln.“ Der Rat, gibt Detlef Schmuck zu, ist nicht ganz uneigennützig, weil TeamDrive selbst einen in Deutschland beheimateten Datenaustauschservice betreibt, der laut Anbieter den strengen Vorgaben des deutschen Gesetzgebers beim Datenschutz genügt. Der TeamDrive-Dienst wird unter anderem vom Deutschen Anwaltverein für Anwälte verfügbar gemacht, die als sogenannte Berufsgeheimnisträger gemäß Paragraph 203 Strafgesetzbuch besonders hohen Anforderungen an den Datenschutz unterliegen.
Teamdrive: Sicherer Cloud-Speicher aus Deutschland
TeamDrive gilt als die „sichere Sync&Share-Software der Welt made in Germany“ für das Speichern, Synchronisieren und Sharing von Daten und Dokumenten, weil sie den Hochsicherheits-anforderungen gem. Paragraph 203 Strafgesetzbuch für Berufsgeheimnisträger entspricht. Grundlage bildet eine durchgängige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die gewährleistet, dass nur der Anwender selbst die Daten lesen kann – weder TeamDrive noch irgendeine Behörde auf der Welt kann die Daten entschlüsseln. Diese technische und rechtsverbindliche Sicherheit wissen über 500.000 Anwender und mehr als 5.500 Unternehmen aus allen Branchen zu schätzen, von der Industrie über das Gesundheitswesen sowie Wirtschafts- und Steuerberatung bis hin zur öffentlichen Verwaltung. TeamDrive unterstützt Windows, Mac OS, Linux, Android und iOS.