EU-Datenschützer: Neue Google-Datenschutzrichtlinien verstoßen gegen europäisches Recht

Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung der französischen Datenschutzkommission (CNIL) im Auftrag ihrer europäischen Kollegen. Auch der für Deutschland verantwortliche Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar erklärte, insbesondere die Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten stoße auf erhebliche Bedenken. Die neuen Google-Regeln sollen ab Donnerstag gelten. Schaar forderte das Unternehmen auf, die Umstellung auszusetzen, bis alle Zweifel ausgeräumt sind.

Als Begründung für die Einführung neuer Regeln zum Datenschutz hatte Google ein „einfacheres, intuitiveres Google-Erlebnis“ für die Anwender angegeben. Wenn ein Nutzer bei Google angemeldet sei, „können wir Informationen, die Sie bei einem Dienst gemacht haben, mit Informationen aus anderen Diensten kombinieren“, erläuterte Googles Datenschutz-Chefin Alma Whitten in einem Blogeintrag. Kurz gesagt, werde man über alle Google-Dienste hinweg als ein Nutzer behandelt.

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix sagte am Dienstag in Berlin, mit der Zusammenlegung der Richtlinien für 70 Google-Dienste werde es möglich, Nutzerprofile über die verschiedenen Dienste hinweg anzulegen. Dix sprach auf einer Veranstaltung der Unternehmensinitiative ICOMP (Initiative for a Competitive Online Marketplace), die vom Google-Rivalen Microsoft unterstützt wird. Dort betonte Google-Vertreter Ralf Bremer: „Wir nehmen die Bedenken von Datenschutzbeauftragten sehr ernst, Google steht für Transparenz“.

Im Anschluss an die Veranstaltung sagte Dix der Nachrichtenagentur dpa, denkbar sei die Verhängung eines Bußgelds in Frankreich. „Es geht nicht darum, wie hoch die Geldstrafen sind, sondern wie hoch der öffentliche Imageverlust ist. Der könnte beträchtlich sein.“

Veranstaltungshinweis: Datenschutzrechtliche Aspekte in der Cloud

Mit dem Thema Datenschutz und Cloud Computing – die unterschiedlichen Google Dienste, Suche, Apps, Social Network, sind ja nichts anderes als Cloud Services – beschäftigt sich Rechtsanwältin Jennifer Hannemann in einem Webinar am 15.3.2012, 16.30 Uhr. Weitere Informationen zur Veranstaltung, die vom SaaS-Forum veranstaltet wird, stehen auf der Veranstaltungswebseite zur Verfügung.


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