EU-DSGVO und Cloud Computing: Fragen an RA Jan Schneider, SKW Schwarz Rechtsanwälte

Am 25. Mai 2018 ist es soweit. An diesem Tag tritt die EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Verfolgt man die aktuelle Diskussion zum Thema, so scheint auf Unternehmensseite noch eine große Verunsicherung zu herrschen. Für viele Unternehmen scheint die Verordnung, die für ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht sorgen soll, auch heute – wenige Monate vor Inkrafttreten – noch ein “Buch mit sieben Siegeln” zu sein. Grund genug, den Rat eines Experten einzuholen. In unserem Fall ist dies Rechtsanwalt Jan Schneider von SKW Schwarz Rechtsanwälte aus Düsseldorf. Im Mittelpunkt des folgenden Interview stehen die EU-DSGVO und ihre Folgen im Allgemeinen und darüber hinaus die speziellen Auswirkungen der neuen Regelung auf den Cloud Computing-Bereich.

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Studie: DSGVO birgt große Nachteile für kleine Unternehmen

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen werden durch die strikten Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegenüber größerer Firmen benachteiligt. Das ist zumindest die Meinung von 94 Prozent der Besucher der IT-Security Messe it-sa in Nürnberg. Sie wurden im Rahmen der Umfrage „Datensicherheit in der Cloud“ im Auftrag der TeamDrive Systems GmbH um ihre Meinung gebeten. „Kleinere Unternehmen mussten sich bisher kaum mit dem Thema Datensicherheit in seiner ganzen Tiefe auseinandersetzen. Bei wenigen Mitarbeitern wird oft noch nicht einmal ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt. Mit der DSGVO und den hohen Strafsummen bei festgestelltem Vergehen ändert sich dieser Status quo gravierend – und kostet junge Firmen eventuell sogar ihre Existenz“, warnt Volker Oboda, Geschäftsführer von TeamDrive.

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