Personenbezogene Daten in der Cloud: Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder prüfen grenzüberschreitende Datenübermittlungen

In einer koordinierten schriftlichen Prüfungsaktion nehmen zehn deutsche Datenschutzaufsichtsbehörden Übermittlungen personenbezogener Daten in das Nicht-EU-Ausland genauer unter die Lupe. Die Prüfung soll dabei auch der Sensibilisierung von Unternehmen für gerade die Verarbeitungsprozesse dienen, bei denen personenbezogene Daten in Nicht-EU-Länder übermittelt werden – wie es bspw. bei Cloud Computing häufig der Fall ist.

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EU-US-Privacy Shield offiziell verabschiedet

Nachdem der Europäische Gerichtshof im Herbst 2015 das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt hatte, wurde im Februar diesen Jahres mit dem “EU-US Privacy Shield” die Nachfolgeregelung auf den Weg gebracht. Obwohl bereits der erste Entwurf für heftige Diskussionen sorgte, wurde die Vereinbarung heute durch die Europäische Kommission formell verabschiedet.

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EuroCloud Deutschland: Schonfrist bei Safe Harbor vorbei – erste Bußgeldverfahren eingeleitet

Seit knapp fünf Monaten heißt es: Safe Harbor adé. Leider haben immer noch viele von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs betroffene Unternehmen ihre Regelungen für den internationalen Datentransfer nicht an die neue Rechtslage angepasst. Die Schonfrist der Datenschutzaufsichtsbehörden ist aber nun endgültig vorbei: Erste Bußgeldverfahren wurden gegen mehrere Unternehmen in Hamburg eingeleitet – es drohen Bußgelder bis 300.000 Euro. Bis zur tragfähigen Umsetzung des Nachfolgeabkommens EU-US Privacy Shield sind EU-Standardverträge derzeit die beste datenschutzkonforme Alternative – allerdings gibt es auch hier Bedenken. EuroCloud Deutschland rät Unternehmen, spätestens jetzt zu handeln, um ernste Konsequenzen zu vermeiden und hat die wichtigsten Informationen für Cloud-Anbieter und -Kunden zusammengefasst.

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