SAP-Deutschlandchef im FTD-Interview: Zweifel an rein deutscher Datenwolke

SAP-Deutschlandchef Michael Kleinemeier sieht keine Vorteile in einem nationalen Cloud-Angebot. Das zumindest erklärte der Manager in einem Gespräch mit der FTD. Der Standort Deutschland könne zwar ein Verkaufargument für Cloud Services sein, “aber ich kann nicht sagen, eine Cloud hier in Walldorf von SAP ist besser als, sagen wir, eine SAP-Cloud 60 Kilometer weiter in Straßburg. Das ist schwer zu argumentieren”, erklärte Kleinemeier im Gespräch mit der FTD.

Weiterlesen …

DMB Rechtsschutz vertraut auf deutsche Cloud von Pironet NDH

Die DMB Rechtsschutz-Versicherung AG, Tochtergesellschaft des Deutschen Mieterschutzbunds, lagert den Betrieb ihrer Branchensoftware (aiDa/BackOffice Advanced) sowie ihres Maklerportals an Pironet NDH aus. Infrastruktur-Ressourcen beziehen die Systeme dynamisch aus der Business Cloud des ITK-Dienstleisters. Um die Verfügbarkeit auch in Notfällen zu gewährleisten, hält Pironet NDH die Versicherungs-IT redundant an einem zweiten Rechenzentrums-Standort vor. Zusätzlich verantwortet der Dienstleister die Anbindung der Kölner DMB-Rechtsschutz-Zentrale an die eigenen Hochsicherheits-Rechenzentren über ein verschlüsseltes Weitverkehrsnetz sowie das Management lokaler Netzwerk-Komponenten beim Kunden.

Weiterlesen …

Terrorabwehr und Cloud Computing – ein Dilemma für den Datenschutz

In einem aktuellen Beitrag auf heise online geht Arnd Böken, Rechtsanwalt und Notar im Berliner Büro der Kanzlei Graf von Westphalen, nochmals umfassend auf die Problematik der bestehenden gesetzlichen Regelungen des “Patriot Act” – das Gesetz wurde zur Terrorabwehr nach den Vorkommnissen des 11. September 2001 verabschiedet – und deren Auswirkungen auf die Nutzung von Cloud Computing-Angeboten internationaler, speziell amerikanischer Unternehmen, unt dem Gesichtspunkt der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ein. Sein Fazit: “Probleme mit dem Datenschutz lassen sich am einfachsten vermeiden, wenn das deutsche Unternehmen einen Cloud-Anbieter mit einer Auftragsdatenverarbeitung in einer EU/EWR-Cloud beauftragt. Will das Unternehmen die EU/EWR-Cloud eines Cloud-Providers mit Sitz in den USA nutzen, so muss es besonders auf klare Garantien im Vertrag achten (im Prinzip gilt das auch für EU-Anbieter, allerdings haben US-Anbieter größere Schwierigkeiten, solche Garantien zu geben).”

Weiterlesen …